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Krankenversicherung

VORSORGE
Mayflower Capital: Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung ist Deutschland einzigartig: Selbständige, Beamte, Studenten und Gutverdiener können sich entscheiden: Bleiben sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder wechseln sie in die private Krankenversicherung (PKV) mit all ihren Versprechungen? Es besteht die Wahl zwischen einem Solidarsystem, in dem alle weitgehend die gleichen Leistungen bekommen und Beiträge nach der Höhe ihres Einkommens bezahlen, und dem individuellen System, in dem der Beitrag nach dem Risiko berechnet wird, und Chefarztbehandlung, kurze Wartezeiten oder neueste Behandlungsmethoden möglich sind.

Egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm – die gesetzliche Krankenversicherung gewährt allen Menschen die gleichen Leistungen. Und sie nimmt jeden auf, sofern er einen Anspruch hat. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 % ihres Einkommens für die Krankenversicherung, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Wer wenig verdient, der zahlt auch wenig für die Krankenkasse. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

Ein guter Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung sichert den Zugang zur Spitzenmedizin. Es gibt Tarife, die eine Behandlung bei der Koryphäe, in der Privatklinik oder beim Spezialisten im Ausland bezahlen – sogar die neusten Behandlungsmethoden.

Versicherte können in der PKV ihre Leistungen individuell zusammenstellen. Sie bekommen dementsprechend den Schutz, den sie bezahlen wollen oder können. Außerdem sind Leistungen, die einmal vereinbart sind, garantiert. Die Versicherung kann sie nicht reduzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dagegen das Streichen von Leistungen immer möglich.

Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2020 liegt diese Grenze bei 62.550 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. Derzeit sind das rund 368 Euro (Stand: 2020).

Aufnahmegarantie in die Private Krankenversicherung

Damit Angestellte in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, müssen Sie einmalig mit Ihrem Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (62.550 Euro im Jahr 2020) und sich zu diesem Zeitpunkt einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Mit einem Optionstarif bereiten Sie diesen Wechsel rechtzeitig vor. Denn je jünger Sie sind, desto einfacher ist in der Regel die Gesundheitsprüfung. Deren Ergebnis wird sozusagen „eingefroren“. Das heißt, sobald Sie später in die PKV wechseln können, müssen Sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen.

Und Sie profitieren mit dem Optionstarif von einer sofort wirksamen Krankenzusatzversicherung, die Sie selbst auswählen, z. B. eine Krankenhaus-Zusatzversicherung oder eine Zahnergänzungsversicherung.

Wenn Sie also derzeit noch nicht in die Private Kranken-Vollversicherung wechseln können, später aber nicht auf die beste Versorgung verzichten wollen, sollten Sie den Wechsel in die Private Krankenversicherung frühzeitig vorbereiten.