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KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN

8. Oktober 2015

KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN

Pflegekosten müssen auch von Familienangehörigen getragen werden

Demenz, Pflegebedürftigkeit, Familienschicksale – lange Zeit waren dies Tabuthemen in der Gesellschaft. Mit dem Film von Til Schweiger und Dieter Hallervorden wurden diese Themen unterhaltsam und ergreifend zugleich dem Zuschauer näher gebracht. Wenn auch Beispiele wie das Frühstücken in der Badewanne, das Parken des Autos in der Waschstraße oder der Küchenbrand nach einem misslungenen Backversuch erstmals amüsant wirken, sind Pflegefälle für die Betroffenen und vor allem für deren Angehörige belastend. Neben den psychischen und körperlichen Belastungen sind oft die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen im Pflegefall nicht klar.

Der drastische Anstieg der Pflegekosten um 135 Prozent in den letzten 20 Jahren führt dazu, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen in vielen Fällen überschritten wird. Nicht nur die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, sondern auch die ambulante Pflege zu Hause ist kostenintensiv. Trotz staatlicher Unterstützung ist im Pflegefall ein Eigenanteil von bis zu 2.000 Euro monatlich keine Seltenheit. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8 Jahren entspricht das schnell dem Gegenwert einer Eigentumswohnung.

Doch wer haftet, wenn der Pflegedürftige den Eigenanteil nicht selbst aufbringen kann? Bei Eintritt eines Pflegefalles wird das bekannte Baustellenschild „Eltern haften für Ihre Kinder“ auf den Kopf gestellt. Es wird nicht nur das Einkommen und das Vermögen des Betroffenen herangezogen, sondern die Angehörigen haften im Pflegefall. Zu den Angehörigen, die leisten müssen, zählen neben den Großeltern auch die Eltern und Schwiegereltern. Und natürlich auch die Kinder, Schwiegerkinder und die Enkelkinder. Verwandte sind gesetzlich zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet.

Und hierbei werden nicht nur das Einkommen, sondern sämtliche Vermögenswerte herangezogen. Dabei ist die Vorgehensweise einfach: Das Vermögen der Betroffenen wird für die Kosten der Pflege verwendet. Dabei gibt es neben einem Freibetrag kein Schonvermögen. Das kann dazu führen, dass Sparkonten aufgelöst, Schenkungen zurückgegeben oder die Altersversorgung kapitalisiert werden muss.

Wir wissen bereits heute, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland drastisch steigen wird. Durch den medizinischen Fortschritt wird die Bevölkerung in Deutschland immer älter. Zum einen steigt durch das zunehmende Lebensalter die Wahrscheinlichkeit der Pflegefälle, zum anderen wird durch den medizinischen Fortschritt die Dauer eines Pflegefalles verlängert. Bereits heute sind in Deutschland etwa 2,6 Mio. Menschen pflegebedürftig. In den nächsten 15 Jahren kommen rund 1 Mio. Pflegefälle hinzu.

Eine Absicherung für den Pflegefall sichert nicht nur eine adäquate Pflegequalität, sondern ist gleichzeitig Vermögensschutz für die ganze Familie. Gerne beraten wir Sie umfassend zur aktuellen Pflegesituation und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den damit einhergehenden Haftungsrisiken und sinnvollen Absicherungsmöglichkeiten.

Pressespiegel: Kinder haften für Ihre Eltern