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WAS BEDEUTET UNISEX FÜR SIE?

Gesetzliche Änderung führt zu massiven Beitragssteigerungen

Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das geschlechtsabhängige Tarife als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip ansieht.

Spätestens zum 21.12.2012 müssen für neu abgeschlossene Versicherungsverträge die so genannten Unisex-Tarife eingeführt werden. Die Angleichung der Versicherungsbeiträge hat voraussichtlich Beitragssteigerungen bis zu 40% zur Folge.

Was müssen Sie tun?

Informieren Sie sich rechtzeitig und lassen Sie sich kompetent und unabhängig beraten. Wir übernehmen das sehr gerne. Lernen Sie uns und unsere Beratungsqualität kennen. Egal ob Mann oder Frau: Warten lohnt sich nicht, und die Zeit wird wirklich knapp.

Gestellte Anträge, die vor dem 21.12.2012 durch die Gesellschaft angenommen sind, sind vor dieser Änderung geschützt. Der Gesetzgeber gewährt den sogenannten Bestandsschutz. Bringen Sie also bis spätestens Anfang Dezember alles in trockene Tücher.

Durch die Tatsache, dass mehrere Versicherungsarten von der Angleichung der Versicherungsbeiträge betroffen sind, können Sie bei einem Vertragsabschluss in diesem Jahr sehr viel Geld sparen.

Mit welchen Beitragserhöhungen muss man rechnen?

Wir rechnen mit folgenden Beitragserhöhungen:

Krankenversicherung:
Altersversorgung:
Berufsunfähigkeit:
Pflegeversicherung:
Risikolebensversicherungen:

+20% für Männer
+5% für Männer
+10% für Männer
+40% für Männer
+40% für Frauen

Beispiel Krankenversicherung (KV):
Mann: 32 Jahre, Lebenserwartung:
Beitrag KV nach altem Recht:
Beitrag KV nach Unisex:
Möglicher Mehrbeitrag auf
Basis der Prognose:


94 Jahre
400 Euro
480 Euro
80 Euro x 12 Monate x 62 Jahre:
59.520 Euro

Sollen Frauen warten?

Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, sollten Frauen nicht damit warten, sich um ihre Absicherung zu kümmern. Sie können sogar zusätzliche Vorteile erzielen: In diesem Jahr profitieren Sie von Ihrem günstigeren Eintrittsalter und von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand. Sollten die Tarife im nächsten Jahr tatsächlich günstiger werden, hat der Gesetzgeber in der privaten Krankenversicherung ein Tarifwechselrecht verankert, von dem Sie als Frau dann Gebrauch machen können.